Die mit 1. August in Kraft getretene WGG Novelle 2019 bringt zahlreiche Neuerungen und Änderungen. Gerade jene Regelungen, die die nachträgliche Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) betreffen, interessieren viele Mieterinnen und Mieter. Hier lesen Sie die wichtigsten Antworten zu den brennenden Fragen.
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