Ziel und Zweck der ÖNORM B 1300 war und ist es Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern und den sonstigen mit der laufenden Objektsicherheitsprüfung beauftragten Personen eine Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen. Nun gibt es einige Überarbeitungen, die im folgenden Artikel näher beleuchtet werden sollen.
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