In den letzten Monaten waren Kurzzeitvermietungen von gemeinnützigen Wohnungen immer wieder Thema in den Medien. Doch, wie steht es eigentlich mit AirBnB und den Prinzipien des gemeinnützigen Wohnungswesens? Geht eine Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken mit dem WGG konform? Die folgenden FAQs sollen helfen, Licht in diese Causa zu bekommen.
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