Zum Hauptinhalt springen

Der elektrotechnische Mangel im Bestandrecht

Die elektrische Anlage des Mietobjekts ist oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Weist diese einen Mangel auf, kann dies weitreichende Konsequenzen für das Mietverhältnis haben: Nicht nur Erhaltungs- und Schadenersatzansprüche des Mieters kommen in Betracht, sondern es stehen auch eine Mietzinsminderung und eine sofortige Vertragsauflösung durch den Mieter im Raum. Die Anforderungen, denen die elektrische Anlage des Mietobjekts zu genügen hat, werden in der verwaltungsrechtlichen Vorschrift des § 7a Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) konkretisiert. Nach dieser Bestimmung ist seit dem 13.7.2010 bei der Vermietung einer Wohnung sicherzustellen, dass die elektrische Anlage des Mietobjekts den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) entspricht. Diese öffentlich-rechtliche Regelung wirft jedoch eine Reihe von Fragen für das privatrechtliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter auf: Ist eine elektrische Anlage schon dann mangelhaft, wenn sie den Vorgaben des § 7a ETV nicht genügt? Ist es noch zulässig, eine den Vorgaben des § 7a ETV widersprechende elektrische Anlage in Bestand zu geben? Kann die laufende Erhaltung der elektrischen Anlage auf den Mieter überwälzt werden? Besteht bei einem Alt-Mietverhältnis die Pflicht des Vermieters zur Nachrüstung der elektrischen Anlage auf den durch § 7a ETV vorgegebenen technischen Standard? Unter welchen Voraussetzungen stehen dem Mieter eine Mietzinsminderung und eine sofortige Vertragsauflösung wegen einer „veralteten“ elektrischen Anlage zu?

Den ganzen Vortrag hören Sie bei den 2. Österreichischen Wohnrechtstagen. Diese finden am 23. und 24. Mai 2019 im Dachsaal der Urania in Wien statt. 

Die Vortragenden und ihre Themen:

Rat Mag. Andreas Grieb: Neues vom OGH zum Wohnrecht

Hon.-Prof. LStA Dr. Johannes Stabentheiner: Aktuelles aus der Wohnrechtslegistik

Mag. Michaela Schinnagl: Offene Fragen zum EVB im WGG

Hon.-Prof. HR des OGH Dr. Johann Höllwerth: Das neue Erwachsenenschutzrecht in der wohnrechtlichen Praxis

RAA Dr. Reinhard Pesek: Der elektrotechnische Mangel im Bestandrecht

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch: Die Grundgrenze – eine (unüberwindliche) Hürde bei der WE-Begründung?

Senior Lecturer Dr. Moritz Zoppel: Diskriminierungsverbote bei der Wohnungsvermietung

Stv AL Mag. Christian Zenz: Die WGG-Novelle 2019

RA Dr. Thomas Schweiger: Ein Jahr DSGVO – Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft

Nähere Details zur Teilnahmegebühr, den Anmeldeformalitäten und dem Programm können Sie der Landingpage entnehmen.