Fast dreiviertel (70 %) der Bewohnerinnen und Bewohner von GBV-Wohnungen haben einen Kinderspielplatz in der Wohnanlage. Bei privaten Mieterinnen und Mietern sowie bei Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern liegen die Anteile mit 24 % bzw. 46 % deutlich darunter.