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Land Tirol schärft Regeln für Vermietung über Airbnb & Co. nach

Im Rahmen des Februar-Landtags wurde die Tiroler Bauordnung novelliert, um der steigenden Zweckentfremdung von Wohnobjekten im Land Einhalt zu gebieten.  Flankierend wurden auch Anpassungen im Abgabengesetz, dem Aufenthaltsabgabengesetz und dem Freizeitwohnsitzgesetz vorgenommen. Mit dem verabschiedeten Gesetzespaket ist fortan jede gewerbliche Nutzung von Immobilien in Tirol bewilligungspflichtig, wodurch landesweit tausende Wohnungen betroffen sind. Ebenso umfasst von der neuen Regelung sind Ferienwohnsitze. 

Durch die Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen will man in Tirol vor allem eines erreichen: den Tirolerinnen und Tirolern weiterhin leistbares Wohnen zu ermöglichen. Denn speziell in Innsbruck, wo die Mieten besonders hoch sind, werden hunderte Wohnungen illegal auf Airbnb angeboten.

Die Genehmigung und Prüfung obliegt der Baubehörde. Dadurch soll die letztendliche Entscheidung darüber, ob diese Art der Vermietung in den Gemeinden zulässig ist, den jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern überlassen werden. Vermieten dürfen jedenfalls nur mehr die Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Ferienwohnungen, die in konventioneller Form als Nebenerwerb genutzt werden, bleiben von den neuen Bestimmungen hingegen unberührt.

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