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Tiroler Boden soll vor unnötiger Versiegelung geschützt werden

Seit dem Jahr 1972 gibt es in Tirol ein Raumordnungsgesetz und genauso lange gibt es das dort implementierte Baulandumlegungsverfahren. Beide wurden über die Jahre kontinuierlich den neuen Umständen angepasst.

Landesrat Tratter für geordnete Siedlungsentwicklung
Trotz des Ziels eine bodensparende Bebauung von Grundstücken zu begünstigen, ist dies aufgrund vieler Grundstücksformen oftmals nicht möglich. Der zuständige Landesrat Johannes Tratter hat die Leistungen des Verfahrens in einem Interview mit der Tiroler Kronenzeitung trotzdem positiv hervorgehoben: „Die Baulandumlegung hat sich in Tirol durchaus bewährt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, die Interessen der Raumordnung, der Gemeinden und nicht zuletzt der Grundeigentümer bestmöglich umzusetzen. Es wird zum einen eine Wertsteigerung für die Besitzer und zum anderen eine geordnete Siedlungsentwicklung für die Gemeinden erzielt“.

Position der Tiroler Gemeinnützigen
Der Obmann der Tiroler Gemeinnützigen Franz Mariacher sieht im Baulandumlegungsverfahren jedoch auch die Möglichkeit bzw. Chance der Gemeinden entsprechende Flächen für den geförderten Wohnbau festzulegen: „Das Baulandumlegungsverfahren gibt es bereits sehr lange. Es dient in erster Linie dazu, dass Grundstücke, welche aufgrund ihrer Form oder Lage (z.B. fehlende Erschließung) nicht bebaubar sind, als Bauland ausgewiesen werden können. Dies gilt jedoch nicht speziell für die von uns benötigten Baulandflächen, sondern vom Einfamilienhausgrundstück bis zu sonstigen Bebauungsmöglichkeiten“, so Mariacher.