Zum Hauptinhalt springen

„Wohnungstourismus“ muss Fairness am Wohnungsmarkt weichen

Der „Wohnungstourismus“ wurde in der Steiermark in den letzten Jahren zum immer größeren Problem. Durch die Förderrichtlinien mussten Mieterinnen und Mieter anfänglich weniger und erst im Laufe der Jahre mehr Miete bezahlen. Um dies zu umgehen, zogen gewiefte Mieterinnen und Mieter nach wenigen Jahren um – oftmals nur eine Straße weiter – in eine neue geförderte Wohnung. Denn ältere Objekte werden über die Zeit teurer und ein Neubau ist häufig günstiger. Dieses Problem kann auch Christian Krainer, ÖWG-Geschäftsführer und Verbandsobmann der gemeinnützigen Wohnwirtschaft, bestätigen. Denn die GBVs mussten wohl oder übel die „alten“ Wohnungen erneuern und mit der geringeren Förderung kämpfen. 

Verschärfte Richtlinien seit 2015

Um dem „Wohnungstourismus“ Einhalt zu gebieten, gelten bereits seit 2015 verschärfte städtische Richtlinien. Jetzt zieht das Land Steiermark in Absprache mit der Wohnungswirtschaft nach und verschärft die Förderungsbedingungen in neuen Verträgen. Neu ist durch die verschärften Bedingungen, dass man als Mieterin und Mieter einer geförderten Wohnung erst nach drei Jahren in eine neu gebaute geförderte Wohnung wechseln kann oder wenn sich die Lebensumstände ändern. Solch veränderte Lebensumstände beinhalten beispielsweise Familiennachwuchs, eine Scheidung, der Todesfall eines Partners, ein Jobwechsel oder veränderte finanzielle Gegebenheiten. 

Mehr Fairness und Gerechtigkeit

Diese neuen Regelungen sollen aber nicht die ohnehin von der COVID-19 Krise gebeutelten Mieterinnen und Mieter treffen, sondern für mehr Fairness und Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt sorgen. Denn ziehen Mieterinnen und Mieter in neue Objekte rein aus Gründen des „Wohnungstourismus“, finden jene mit Bedarf noch schwerer eine passende, geförderte Wohnung. Und leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung zu stellen, ist das Markenzeichen der Gemeinnützigen.

Mehr Infos zum Bauträger finden Sie hier