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Kulanz bei Wohnungsmieten

„Niemandem wird jetzt das Dach über dem Kopf genommen“, verspricht Christian Krainer, Geschäftsführer der ÖWG und Obmann der steirischen der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs). Die aktuelle Lage ist aber nicht nur für Mieterinnen und Mieter eine noch nie dagewesene Herausforderung. Auch die steirischen Wohnbaugenossenschaften erleben harte Zeiten. Immerhin werden rund zwei Drittel des Mietwohnungsmarktes von den GBVs gestellt. 

Wohnungswechsel in Zeiten der Krise

In der Wohn- und Baubranche gehören Wohnungswechsel zum Alltag. So auch in der Steiermark. Diese sorgen aufgrund der aktuellen Lage für Herausforderungen denn die geplanten Umzüge mussten Großteils verschoben werden. Mit einer umfangreichen Telefonaktion wurden sämtliche betroffenen Mieterinnen und Mieter vor dem Wohnungswechsel kontaktiert, um die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Termine zu besprechen. „Es ist uns gelungen, rund 50 Prozent der Wohnungswechsel zu stoppen und auf später zu verschieben", so Krainer. Aber nicht jeder Termin konnte neu ausgemacht werden. Für die unvermeidbaren Wechsel wurde deshalb ein eigenes System entwickelt, um trotz eingeschränkten Kontakts rasche und gut dokumentierte Übergaben gewährleisten zu können. Dafür wurde der Mietvertrag an die neuen Mieterinnen und Mieter versandt, bevor dieser dann unterschrieben retourniert wurde. Im Anschluss erhielten die neuen Mieterinnen und Mieter den Wohnungsschlüssel mit der Post. Die alten Bewohnerinnen und Bewohner dokumentierten mittels Fotos den Zustand der Wohnung und erhielten nach Prüfung der Foto-Dokumentation ihre Kaution. 

Bautätigkeit auf der Bremse

„Wir versuchen jene Bauvorhaben fertigzustellen, bei denen im Mai die Übergabe stattfinden soll“, sagt Krainer. Besonders betroffen sind in diesem Fall jene Mieterinnen und Mieter die ihre bestehende Wohnung bereits gekündigt haben und ein Umzug im Mai angedacht ist. Bei Sanierungsarbeiten von Wohnungen werden die Arbeitsschritte nach Gewerbe gestaffelt umgesetzt. Das bedeutet, dass keine Parallel-Arbeiten verschiedener Handwerkssparten stattfinden. 

Kulanz bei den Privatmieten

Es besteht die Möglichkeit die Miete gestundet zu verrechnen. Dafür bedarf es allerdings einer guten Begründung, wie beispielsweise der Arbeitslosigkeit aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage. Delogierungen werden indes komplett ausgesetzt. Keine Sorge besteht auch bei auslaufenden Wohn- und Mietzins-Beihilfen. Diese werden vom Land Steiermark, auch ohne neuen Antrag, automatisch verlängert. 

Christian Krainer, Geschäftsführer der ÖWG und Obmann der steirischen gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) ©ÖWG