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Kommentar: Förderungsänderungen der Steiermark – Novelle 2019

Echte Förderung und keine Finanzierungsunterstützung
Im Jahre 2015 wurde in der Steiermark das System des rückzahlbaren Annuitätenzuschusses auf Darlehensverzinsungen durch einen echten – nicht rückzahlbaren – Zinsenzuschuss umgestellt. Seit vielen Jahrzehnten wieder eine echte Förderung und keine Finanzierungsunterstützung.

Nach zahlreichen Diskussionen über ein gesamtes neues Fördersystem wurde für das Wohnbauprogramm 2020/21 dann doch dieses echte Fördersystem um 2 weitere Jahre verlängert. Und die Gemeinnützige Wohnungswirtschaft der Steiermark jubelt dazu. Denn gerade in strukturschwächeren oder strukturgefährdeten Regionen und Gemeinden trägt dieser Beitrag des Landes wesentlich zu leistbarem Wohnen bei.

Neuregelungen für den Klimaschutz
In einer Novelle, die nun im Oktober diverse Durchführungsverordnungen anpasst und bereits in der Landesregierung beschlossen wurden, werden nachfolgende Neuregelungen im Sinne des Klimaschutzes umgesetzt.

Das Land Steiermark ist ein Holzland und haben wir eine verpflichtende Umsetzung von Holzbauten im geförderten Geschossbau im Ausmaß von 25% des Förderkontingents, welches jedes GBV Unternehmen erfüllen muss. Da die Preise sich stetig weiterentwickeln, wurde das absolute Kostenlimit auf € 2.200,-- /m2 Errichtungskosten (Ö-Norm B1801-1 – Ziffern 1-9) erhöht. Dieses gilt auch für „Energetisch Innovative Projekte“.

Im Bereich der Sanierung wurden neue Anreizsysteme geschaffen, die vor allem im privaten und gewerblichen Bereich die Durchführung von Sanierungen im Sinne eines ganzheitlichen Systems zur Verbesserung der Klimaziele ermöglichen. Durch Gewährung eines Annuitätenzuschusses zusätzlich bzw. anstelle zu dem eines Förderbeitrages kommt es beinahe zu einer Verdoppelung der Landesförderung für Assanierungen. Im Gemeinnützigen Bereich wurden in den letzten 15 Jahren bereits nachhaltig Sanierungen durchgeführt, sodass der Handlungsbedarf hier eher geringer ist. Dennoch ist das ein erheblicher Anreiz über Sanierungsarbeiten in Stadtkernen im Rahmen von Assanierungsprojekten langfristig nachhaltig nachzudenken. In einem wurde die Einzelmaßnahme der Heizungsumrüstung auf Erdgas-Brennwertsysteme abgeschafft aber bleibt diese Umrüstung in eine nachhaltige Gesamtsanierung eingebettet.

Anpassung der Einkommensgrenzen an Inflation
Eine wesentliche Änderung hat die GBV Landesgruppe mit der Forderung nach einer Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen für BewohnerInnen von geförderten Wohnungen erreicht. War die Steiermark bislang als Schlusslicht einzustufen, sind mit den nunmehrigen Grenzen von € 46.300 für eine Einzelperson und die daran anknüpfende Erhöhung von 50% für die zweite Person bzw. € 5.400,-- pro weiterer Person Grenzwerte festgesetzt worden, die als dem Markt realistische angepasste Werte zu sehen sind. Ein maßgeblicher Punkt, um die Vermietung bzw. Wiedervermietung von Wohnungen in ländlichen Gebieten sicherzustellen.

Die Landesgruppe der GBV Steiermark begrüßt alle gesetzten Schritte dieser Durchführungsverordnungen. Für ein neues Fördersystem, über welches das Land Steiermark für die Zeit ab 2022 bereits nachdenkt, wird es aber notwendig sein, eine kombinierte Finanzierung samt echter Förderung auf die Beine zu stellen. Landesdarlehen sind ein Thema genauso wie langfristig günstige Gelder aus dem Europäischen Geldmarkt (EIB).

Mag. Christian Krainer, Landegruppenobmann der GBV Steiermark ©ÖWG