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Wohnbauförderung aufrechterhalten

Christian Krainer, Landesgruppenobmann GBV Steiermark, nimmt Stellung zu den aktuellen Herausforderungen betreffend Wohnbauförderung in der Steiermark und betont gleich vorweg: „Es liegt im Interesse aller handelnden Organisationen – dem Land Steiermark, der Politik, der Banken und natürlich der Gemeinnützigen Bauvereinigungen – für unsere MieterInnen als schwächste Glieder der Wohnungskette jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Steiermark die Wohnbauförderung mit ihren Grundsätzen aufrecht erhält.“

3 Säulen der Wohnbauförderung 1993

Das System der Steirischen Wohnbauförderung 1993 wurde auf drei Säulen aufgebaut. Sie bestand zum Ersten in einer Bankenfinanzierung, zum Zweiten in einem Direktdarlehen des Landes, mit einer sehr geringen Verzinsung, und zum Dritten in einem vom Land gewährten, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss, der nach Refinanzierung der beiden erstgenannten Beträge die Gesamtfinanzierung nach ca. 33 Jahren beenden sollte. Danach sollten im Sinne des WGG die Systematik der Beschickung des EVB und die Wiedervermietungsmiete die Basis für leistbares Wohnen sein. 

Annuitätenzuschuss und Rückzahlungssprünge

Politisch wurde diese Methodik vom damaligen, für den Wohnbau zuständigen Landesrat, Arch. DI Michael Schmied, FPÖ, erfunden, dessen System in der Steiermark mit einem Schlag die Wohnbauleistungsmöglichkeit verdoppelte. Mit der Rückzahlbarkeit sollte sich auch das System der Wohnbauförderung langfristig wieder refinanzieren: Also eine Win-Win Situation – mehr geförderter Wohnbau und dennoch langfristig kein verschenktes Geld.

Bereits in seiner Schaffensperiode wurde aber die Problematik des Systems – die Rückzahlungssprünge bei verändernden Zinsen – politisch erkannt. Zusätzlich wurde die Situation durch die tatsächliche Veränderung der Zinsenlandschaft in den vergangenen 10 Jahren extrem strapaziert. Einerseits verlängert sich der Zeitraum der Rückzahlung der Annuitätenzuschüsse durch die schon um die Jahrtausendwende vorgenommene Rückzahlungsveränderung der verstärkten Tilgung. Andererseits verursachen die gewährten Zuschüsse auf Basis einer fiktiven (zu hohen) 8% Verzinsung nunmehr eine große, klaffende Lücke im Rückzahlungssystem. 

Drohende Mieterhöhungen

Die GBV Landesgruppe Steiermark macht die steirische Wohnbaupolitik seit Jahren auf diese kommenden Probleme aufmerksam, leider bis Ende 2017 mit wenig konkretem Erfolg. Denn die materiellen Auswirkungen liegen bei Mieterhöhungen bis zu 70% und bedeuten bis zu Euro 300,-- monatliche Mehrkosten für viele BewohnerInnen von Mietwohnungen oder Mietwohnungen mit Kaufoption.

Herausfordernde Rahmenbedingungen

Seit einigen Wochen zeigen die handelnden Personen Bewegungsspielraum. Die notwendige Glättung der belastenden Rückzahlung wurde nunmehr rechtzeitig vor der im Jahre 2020 anstehenden Landtagswahl erkannt und es ist eine Bereitschaft zu handeln, trotz der Budgetnöte des Landes, gegeben.

Konkret soll es den gemeinnützigen Unternehmen ermöglicht werden, selbst den Bedarf der Glättung auf Basis der ursprünglichen Tilgungspläne zu berechnen und in möglichen 5%-Schritten Glättungen vorzunehmen. Eine erste Steigerung ist dennoch notwendig und wird im Bereich einer Mieterhöhung von 10% liegen. Die nachfolgenden jährlichen Erhöhungen werden bei ca. 2% liegen. Rechtlich sind die Gemeinnützigen Unternehmen angehalten, den MieterInnen – sobald die Rahmenbedingungen der Glättung (Mieterhöhung) rechtsverbindlich vorliegen – die angepassten Tilgungspläne vorzulegen und damit die kommenden Erhöhungen aufzuzeigen. 

Folgen für die Gemeinnützigen Bauvereinigungen

„Weitere Auswirkungen sind auch für unsere Unternehmen spürbar“, so Christian Krainer. Und erläutert: „Die um rund 15 Jahre längeren Refinanzierungszeiten sind geeignet, das Gesamtsystem der Bestandsbewirtschaftung zu gefährden, da die Gelder für die Objekte nunmehr deutlich später zur Verfügung stehen.“