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Steiermark stellt Wohnbausanierungen neu auf

Das Land Steiermark will die steirische Wohnbauförderung reformieren und in Zukunft mehr Anreize für Sanierungen schaffen. In den kommenden Monaten werden diese die Instanzen durchlaufen, damit die neue Sanierungsförderung ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten kann. Bisherige Förderungen sind von den Änderungen nicht betroffen.

Ressourcenschonung wird gefördert
Ziel der reformierten Sanierungsförderung ist ein größerer Anreiz: Gebäude sollen auf den neuesten Stand gebracht werden, statt neuen Boden zu verbauen. Somit wird zur Ressourcenschonung beigetragen und auch Energie gespart. Denn sanierte Gebäude sparen meist deutlich mehr Energie. „Das ist, als ob Sie ein Auto mit 25 Liter Treibstoffverbrauch gegen ein Auto mit fünf Liter Verbrauch tauschen", erklärt Wohnbau-Landesrat Hans Seitinger. 

Dazu kommen noch eine verbesserte Wohnqualität und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Baumaßnahmen. Insgesamt soll damit die Anzahl der thermisch-energetischen Sanierungen um rund zehn Prozent gesteigert werden.

Neuerungen im Überblick
Die Details der Reformierung kennt Michael Sebanz, Leiter der Fachabteilung Energie und Wohnbau beim Land Steiermark: Neu ist, dass bei der "Kleinen Sanierung" nicht mehr unbedingt ein Kredit aufgenommen werden muss, weil es bisher Annuitätenzuschüsse über die Dauer von zehn oder 14 Jahren gab. Ab 2023 soll einfach eine 15-prozentige Einmalzahlung seitens des Landes für Sanierer beigesteuert werden.

Bei der "Umfassenden energetischen Sanierung", die mindestens drei Maßnahmen wie etwa neue Fenster, Dämmung und neue oberste Geschoßdecke umfasst, wird künftig ebenfalls statt der Annuitätenzuschüsse nur noch ein Einmalbetrag ausbezahlt, wobei dieser von bisher 15 auf 30 Prozent erhöht wird.

Die "Umfassende Sanierung", bei der meist ein ganzes Wohnhaus mit zumindest drei Wohneinheiten saniert wird, wird weiterhin über Annuitätenzuschüsse gefördert. Die Maximalhöhe pro Quadratmeter wird aber von 1.515 Euro auf 1.760 Euro angehoben. Weiters dürfen die Mieten in diesen geförderten Wohnungen dann nur mehr zwei Drittel des Richtwertmietzinssatzes ausmachen.

Gleiches gilt bei den Mieten in assanierten Gebäuden: Wer desolate Gebäude wegreißt, und einen Neubau errichtet, wird künftig einen doppelten Förderungsbeitrag erhalten (von 10 auf 20 Prozent) und auch doppelte Annuitätenzuschüsse (auf 30 Prozent erhöht). Bei den Förderungen für „Barrierefreies Wohnen" wurden die Quoten ebenfalls erhöht, von 15 auf 30 Prozent.

In der Steiermark werden jährlich rund 8.000 Wohneinheiten gefördert saniert und knapp 2.000 Wohneinheiten gefördert neu gebaut.