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Airbnb: GSWB reicht erneut Klage ein

„Wer suchet, der findet“ lautet ein bekanntes Sprichwort. Im Falle von Airbnb und eines erneuten Falles einer Vermietung einer gemeinnützigen Wohnung, trifft dieser Satz den Nagel auf den Kopf: „Unsere Mitarbeiter sind auf der Airbnb-Seite selbst fündig geworden. Wir konnten die Wohnung in etwa lokalisieren. Es handelt sich um eine größere Siedlung“, äußert sich GSWB-Chef Dir. Christian Wintersteller gegenüber den Salzburger Nachrichten.

So haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSWB auf der Internetplattform Airbnb die 1.000 angebotenen Wohnungen genauer angesehen. Anhand von Fotos und Lagebeschreibung wurde eine Mieterin ausfindig gemacht, welche just eine gemeinnützige Wohnung für 49,- pro Nacht plus Reinigungs- und Servicegebühr über die Plattform angeboten hat. Christian Wintersteller betont, dass dies ein Kündigungsgrund ist. Diese wurde auch im konkreten Falle bereits eingereicht. „Wir können da ja nicht zuschauen“, betont Wintersteller, der auch Obmann der Gemeinnützigen in Salzburg ist.

Im August 2018 gab es bereits einen ähnlichen Fall
Bereits im August letzten Jahres kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Damals kamen die Hinweise von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern. Ein Pensionist hatte seine Wohnung auf Airbnb vermietet. Der Aufschrei war groß – vonseiten der Bevölkerung und auch von Seiten der Politik. Auch in diesem Falle wurde umgehend eine Kündigung eingereicht. Denn eine touristische Vermietung ist nicht mit der Wohnungsgemeinnützigkeit vereinbar. „Es gibt da leider einige wenige Mieterinnen und Mieter, die das in ihren geförderten von der KgL verwalteten Wohnungen der Stadt machen oder versuchen“, stellte die Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer damals fest und ergänzte: „Dies ist ganz klar ein Kündigungsgrund.“

Politik plant Verschärfungen
Das Land Salzburg hat die Problematik längst erkannt und versucht nun mit einem Nächtigungsabgabegesetz gegen Plattformen á la Airbnb vorzugehen. So müssen sich Personen die ihre Wohnung vermieten wollen vorab registrieren. Wer seine Wohnung dennoch vermietet, mache sich strafbar. Ein ähnliches Gesetz hat in Japan zu einem Rückgang der Angebote um ca. 80% geführt. Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen eingereicht werden und ab Mitte des Jahres in Kraft treten.

Copyright: Thomas Wizany (Salzburger Nachrichten)