Neue Förderkategorien für den sozialen Wohnbau in Oberösterreich
In Oberösterreich ist eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes in Begutachtung. Der Beschluss soll möglicherweise schon in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause im Juli gefällt werden. „Die enorme Steigerung der Baukosten macht eine Erhöhung der Baukostenobergrenzen bei der Wohnbauförderung zwingend notwendig. Allerdings ist dabei immer die Leistbarkeit bei der Schaffung von Wohnraum im Auge zu behalten. Als Gemeinnützige begrüßen wir generell die Initiative der Landesregierung“, meint Frank Schneider, Obmann der Gemeinnützigen Wohnbauträger in Oberösterreich.
Zukünftig vier statt zwei Stufen
Konkret geht es in der Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes um eine Erhöhung der Baukostenobergrenzen für die oberösterreichische Wohnbauförderung. Diese Baukostenobergrenzen müssen Bauträger bei der Errichtung von mehrgeschoßigen Wohnhäusern berücksichtigen, um Förderungen zu bekommen.
Bislang gab es zwei Stufen bei den Baukostenobergrenzen: „Low Cost“ und „Standard“. Diese Stufen sollen nun verändert und auf vier Stufen angepasst werden.
Neue Stufen: „Nachhaltig“ und „Nachhaltig Plus“
Die Obergrenze für "Low Cost" wird von 1.270 Euro pro Quadratmeter auf 1.350 Euro pro Quadratmeter angehoben. "Standard" soll künftig von 1.400 Euro auf 1.450 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Zusätzlich werden zwei Stufen neu eingeführt: Die Stufen „Nachhaltig“ und „Nachhaltig Plus“. Bei der Stufe „Nachhaltig“ liegt die Kostenobergrenze bei 1.500 Euro plus Sockelbetrag, bei „Nachhaltig Plus“ bei 1.550 Euro.
Für die Förderung der neuen Stufe „Nachhaltig“ müssen mindestens 18 Wohneinheiten erbaut werden unter einem Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe. Weiters darf keine Gasheizungsausnahme vorliegen und eine Infrastrukturqualität von "Sehr gut" bis "Genügend" muss gegeben sein. Für die Förderung "Nachhaltig Plus" müssen ebenfalls auf mineralölbasierte Dämmstoffe verzichtet werden und keine Gasheizungsausnahme zutreffen. Hierfür müssen jedoch mehr, nämlich mindestens 24 Wohneinheiten, erbaut werden. Darüber hinaus muss eine Infrastrukturqualität "Sehr gut" bis "Befriedigend" erfüllt sein.
Zusätzlich gibt es für jede einzelne Wohneinheit auch einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von 2.000 Euro als vorübergehender Bonus für alle Wohneinheiten, die in diesem Jahr bewilligt werden.
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