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Aktuelle Entwicklungen in der Wohnbauförderung: Leistbarer Wohnraum ermöglichen

Eine aktuelle Studie des EcoAustria – Institut für Wirtschaftsforschung vom November 2018, die im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen erstellt wurde, evaluierte Effizienzpotentiale in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Besonders hervorstechen konnte dabei Oberösterreich im Bereich der Wohnbauförderung als Effizienz-Vorreiter. Schaffung von Wohnraum, Anregung der Wohnbautätigkeit, ökologisch nachhaltige Bauweisen und möglichst niedrige Wohnkosten konnten dabei im Rahmen der Wirkungsziele der Wohnbauförderung verwirklicht werden. Neue wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Parameter machen es jedoch notwendig, neue Maßnahmen und Änderungen umzusetzen, um die oberösterreichische Wohnbauförderung so effektiv vorantreiben zu können wie bisher. 

Unverzichtbar: Nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen 

„Leistbares Bauen und Wohnen zu gewährleisten, ist das primäre Ziel des Wohnbauressorts. Dazu braucht es Regelwerke, die aktuell, zeitgemäß und zielgerichtet sind und den maximalen Nutzen für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bringen. Mit den novellierten Verordnungen geben wir Bauträgern ein attraktives und schlankes Instrument in die Hand, das es ermöglicht, nachhaltig und weiterhin leistbar zu bauen. Wir stehen dafür ein, Vorschriften mit Augenmaß und Hausverstand zu gestalten, weil wir davon überzeugt sind, dass Nachhaltigkeit keine Worthülse ist, sondern unser Auftrag an folgende Generationen“, zeigt sich Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner zufrieden mit den Verordnungsnovellen. 

Eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einer intakten Umwelt. Besonders erwähnenswert ist deshalb der Förderzuschlag in allen drei neuen Verordnungen. Gleichzeitig wurden durch die Neubauförderungs-Verordnung neue Mittel frei, die für Errichtung geförderter Mietwohnungen eingesetzt werden können. 

Manfred Haimbuchner © Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Forderungen der GBVs implementiert 

Gerade die Entwicklungen des Baupreisindexes im Jahr 2018 haben aber zu einer rasanten Zuspitzung der Situation im geförderten Wohnbau geführt. Die Preissteigerungen des Baupreisindexes - seit dem Jahr 2013 um etwa 12 Prozent - waren mit den alten Baukostenobergrenzen nicht mehr darstellbar und hätten letztlich dazu geführt, dass Bauprojekte nicht mehr realisiert werden können. Um diese negativen Folgen abzuwehren, musste die Baukostenobergrenze erhöht werden. Die Forderungen der GBVs wurden in ein neues System implementiert, welches im Sinne der Wirtschaftlichkeit auch positive Effekte auf die Leistbarkeit des Wohnens hat.