GWG Steyr zeigt mit kontaktloser Wohnungsvergabe Initiative
„Aufgrund der Corona-Krise verweigert der Vermieter einen gemeinsamen Übergabetermin. Was ist, wenn nachträglich Mängel festgestellt werden?“ Diese und ähnliche Fragestellungen finden sich derzeit vermehrt in Online-Foren zum Thema Wohnen. Mieterinnen und Mieter sind aufgrund der anstehenden Übergabetermine zunehmend verunsichert, die Hausverwaltungen meist geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar. Die GWG der Stadt Steyr hat sich mit dieser besonderen Situation auseinandergesetzt und kurzfristige Vorgehensweisen vorgestellt, die Besichtigung, Übergabe und Rückgabe von Wohnungen trotz der geltenden Einschränkungen ermöglichen.
Gemeinsame Ziele, unterschiedliche Lösungswege
Im Fokus der Überlegungen stand die Implementierung von weitestgehend „kontaktlosen“ Prozessen in die jeweiligen Abläufe - was letztlich gelungen ist. So können Wohnungsansuchen nunmehr auch in digitaler Form bei der GWG Steyr abgegeben werden, sämtliche Unterlagen hierzu wurden auf der Website zum Download bereitgestellt. Auch die folgenden Schritte – Beratungsgespräch, Wohnungsbesichtigungen und Vertragserrichtung – finden telefonisch bzw. via E-Mail statt. Lediglich bei der Wohnungsübergabe selbst findet ein persönlicher Kontakt mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter des Objektservice statt, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen.
Die Ziele, die mit dieser Lösung erreicht werden, liegen durchaus im gemeinsamen Interesse: So gelingt es, die Gesundheit von Mieterinnen und Mietern wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, die natürliche Fluktuation am Wohnungsmarkt zu bewerkstelligen und gleichzeitig die geltende Gesetzeslage zu berücksichtigen. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Wiederherstellung des Normalbetriebs.
Kundennähe zeigen und gleichzeitig Abstand halten: Die GWG macht es vor. ©GWG