Neue Lösungen zur Eindämmung der Zersiedelung
Um neue leistbare Wohnungen zu bauen, bedarf es an Fläche. Diese sollte aber nicht ausschließlich neu erschlossen werden. Um neuen Wohnraum zu schaffen, sollten insbesondere die bereits vorhandenen Flächen so gut es geht genutzt werden. Eine Möglichkeit ist die Aktivierung von leerstehenden Flächen bzw. von Leerständen. Außerdem soll mit dem Gedanken Bauland als Sparbuch-Ersatz zu betrachten, gebrochen werden, denn darunter leiden vor allem jene Mitbürgerinnen und Mitbürger die den Baugrund wirklich brauchen.
„Raumordnung beschäftigt sich mit der vorausschauenden, planmäßigen Gestaltung von Stadt und Land. Dabei wird die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten versucht. Eine nicht einfache Thematik, die höchst politisch ist, da unterschiedliche Interessen und Anforderungen aufeinander treffen. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie der Schutz der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen sind zu beachten. Das übergeordnete Ziel ist dabei klar und wurde beispielsweise schon 1760 von Johann Heinrich Gottlob von Justi - einem deutschen ökonomischen Denker - wie folgt beschrieben: ´Es liegt dem Staate gar viel daran, dass die unbeweglichen Güther, und überhaupt der Boden des Landes auf die bestmöglichste Weise genutzet werde.´ Inhaltlich hat sich an der Prämisse der Raumplanung seit damals nicht viel geändert, an den Anforderungen schon. Sohin ist es wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen immerzu angepasst und zum Teil verschärft werden. Auch weil sie das Verfahren legitimieren. Zudem muss immer bedacht werden, dass die raumrelevanten Entscheidungen zum Großteil irreversibel und langfristig sind und den Raum verändern. Den Dingen den richtigen Platz zuweisen, ist nicht einfach und bedarf großer Anstrengungen. Mit neuen Anpassungen – wie jenen, die soeben in Oberösterreich in dieser Materie angedacht sind – werden wesentliche Schritte gemacht“, so Herwig Pernsteiner, GBV-Obmannstellvertreter.
Leerstände aktivieren
Ziel ist es die Leerstände in den Gemeinden besser zu nutzen. Damit wird auch dem Problem der Zersiedelung entgegengewirkt und die landwirtschaftlichen Flächen werden besser geschützt. Die Gemeinden sollen im Sinn der Wohnraumverteilung nicht zu „Donuts“ werden. Leere Stadtkerne und aufgeblähte äußere Zonen sollen vermieden werden, denn es ist sinnvoll, dort zu bauen wo es bereits Siedlungen und Infrastruktur gibt. Weiter wird eine neue Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt. Das bedeutet, dass Gemeinden in Zukunft mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern einen günstigen Grundpreis vereinbaren können. Damit soll leistbares Wohnen erleichtert und der Zugang zu den Gemeinden vor allem für junge Familien attraktiver werden.
Mehr Spielraum für Landwirte
Auch die Landwirte sollen durch das neue Raumordnungsgesetz entlastet werden. Das Problem, dass immer mehr Jugendliche Gemeinden verlassen, weil ihnen der Anbau von eigener Wohnfläche an den familieneigenen Hof verwehrt wird soll sich nun ändern. Ein drittes Schlafzimmer oder die Errichtung eines Wintergartens sind nur zwei Beispiele dafür, dass sich der Spielraum in diesem Bereich vergrößern wird.