Novellierung der Wohnbauförderung soll optimale Unterstützung gewährleisten
Novellierung der Wohnbauförderung
„Mit diesen Novellen reagieren wir auf Marktveränderungen, um weiterhin leistbares Bauen und Wohnen zu gewährleisten“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter und zuständiger Wohnlandesrat Manfred Haimbuchner bei der Präsentation der neuen Wohnbauförderung. Zahlreiche Änderungen treten vor allem für den geförderten Wohnbau in Kraft.
Obwohl eine Statistik der EcoAustria dem Land Oberösterreich bundesweit das beste Zeugnis ausstellte (u. A. für Förderungen im Bereich der Sanierung) und als Vorbild für andere Bundesländer nannte, wird auch dieses Jahr weiter nachgeschärft. Während in den letzten Jahren der Fokus auf Junges-Wohnen, Neubauförderung und Eigentumswohnungsverordnungen lag, gibt es nun vor allem auch für den gemeinnützigen Wohnbau einige Änderungen.
Mehrgeschossiger Wohnbau: Zumindest drei Stockwerke
Künftig werden im mehrgeschossigen Wohnbau nur noch Gebäude gefördert, die zumindest drei Stockwerke vorweisen, also Erdgeschoss plus zwei Obergeschosse. "Das sind keine Hochhäuser", betonte Haimbuchner. Doch das Ziel sei es dadurch der Bodenversiegelung entgegenwirken und Grünflächen zu erhalten.
Neuerungen bei Baukostenobergrenze und Sockelbetrag
Die Baukostenobergrenzen werden ebenfalls neugestaltet. Diese müssen die Bauträger bei der Errichtung von mehrgeschossigen Wohnhäusern einzuhalten, um Förderungen zu erhalten. Von nun an umfasst die Neubauförderungs-Verordnung einen Sockelbetrag von 28.000 Euro pro Wohnung plus 1.270 Euro pro Quadratmeter als Obergrenze. Das Land Oberösterreich erhofft sich dadurch eine Zunahme an einfachen, bedarfsgerechten, kleinen Wohnungen. Zudem verringert sich ab der zehnten Wohnung der Sockelbetrag um 250 Euro je Wohnung.
Darlehen für Fördernehmerinnen und Fördernehmer von Eigentumswohnungen
Im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau bietet das Land künftig auch Fördernehmerinnen und Fördernehmern bei Eigentumswohnungen Darlehen mit einer fixen Verzinsung von einem Prozent auf 20 Jahre an. Diese Aktion gab es bisher nur bei Eigenheimen, also für Hausbauer. Künftig gibt es auch noch die so genannte Sechstelfinanzierung. Bei dieser Variante bekommt der Fördernehmerinnen und Fördernehmer ein Sechstel des geförderten Hypothekardarlehens aufgeteilt über die gesamte Laufzeit. Auch der Anstieg der Annuitäten über die Laufzeit soll abgeflacht werden. Diese Maßnahme werde auch den Effekt haben, dass es bei älteren Wohngebäuden weniger Leerstand gibt. „Der Anreiz von einer teuren alten Wohnung in eine günstige neue Wohnung zu übersiedeln, wird deutlich verringert", sagte Haimbuchner.