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ISG-Vortrag: „Infrastrukturkosten-Vereinbarung“

Das oberösterreichische Raumordnungsgesetz ermächtigt Gemeinden, sogenannte Infrastrukturkosten-Vereinbarungen abzuschließen. Damit ist es möglich, Abmachungen zwischen einer Kommune einerseits und einer Grundeigentümerin oder einem Grundeigentümer andererseits über die zeitgerechte und widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken sowie über die Übernahme von, die Grundstücke betreffenden, Infrastrukturkosten zu treffen.


Anlässlich dieser Thematik hat die Innviertler Siedlungsgenossenschaft (ISG) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsleiterinnen und Amtsleiter aus dem Inn- und Hausruckviertel an zwei Nachmittagen nach Vöcklabruck bzw. Ried eingeladen. 180 Gäste verfolgten den Vortrag von Franz Flotzinger, Direktor des oberösterreichischen Gemeindebundes.
 „Grund und Boden sind limitiert und erleben derzeit eine gesteigerte Nachfrage. Daher ist es für die jeweiligen Standortgemeinden wesentlich, schon im Vorfeld Überlegungen hinsichtlich der Übernahme der erforderlichen Infrastrukturkosten anzustellen. Wir sind Partner der Gemeinden und wollen diesbezüglich Antwort geben“, erläutert der Direktor der ISG und GBV-Landesobmann Stv. Herwig Pernsteiner die Motivation die Veranstaltung zu organisieren.



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