Zum Hauptinhalt springen

Schnabl forciert Entrümpelung der Bauordnung

Da das Einkommen der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher immer stärker durch den Faktor Wohnen belastet wird, ergreift Franz Schnabl nun die Initiative und geht das Baurecht an. Durch eine Reduktion an kostenintensiven  Anforderungen sollen Bauprojekte erschwinglicher gestaltet und in weiterer Folge Mieten gesenkt werden: „Im Bereich der Bauordnung kann man, natürlich immer unter Bedachtnahme auf die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner, die Errichtung mit einzelnen Gesetzesänderungen günstiger gestalten. Beispiele hierfür wären unter anderem die Entkoppelung der Geschossigkeit oder Abänderungen bei der Stellplatzregelung“, erklärt der zuständige Landesrat für Baurecht.

Hauptaugenmerk auf Förderungsrecht und Raumordnung

Größeres Potential für Verbesserungen sieht Schnabl jedoch bei den Themen Förderungswesen und Raumordnung: „Die Schere zwischen Leistbarkeit und steigenden, teuren Qualitätsanforderungen klafft zunehmend auseinander. Gerade der geförderte Wohnbau ist dadurch in den letzten Jahren immer stärker unter Druck geraten.“ Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sollen Liegenschaften der öffentlichen Hand für den geförderten Wohnbau reserviert werden, eine eigene Widmungskategorie „Förderbarer gemeinnütziger (Miet-) Wohnbau“ ist ebenfalls angedacht. Außerdem fordert der LH-Stv. die Finanzierung von ökologischen Baustandards aus dem Budgettopf der Umweltförderung.

Will im Baurecht ausmisten: LH-Stv. Schnabl © Regine Hendrich

Infrastrukturabgabe denkbar

Im Kampf gegen Leerstände ist für Schnabl auch die Einführung einer Infrastruktur-bzw. Leerstandsabgabe denkbar: „Eine ‚Infrastrukturabgabe‘ für brachliegende Grundstücke, damit zumindest ein Teil der Kosten für die Gemeinde gedeckt ist und der Grundstückseigentümer motiviert wird, das Grundstück zu bebauen, sollte ebenso diskutiert werden wie die Einführung einer ‚Leerstandsabgabe‘.“ Eine solche Besteuerung von ungenutzten Flächen war in Niederösterreich bereits einmal vorgesehen, wurde jedoch kurz vor ihrer erstmaligen Einhebung aus dem Gesetz gestrichen. Schnabls erklärtes Ziel ist es nun, die Rechtswirksamkeit einer novellierten Bauordnung bis zum Sommer herzustellen. Ein entsprechender Rechtsentwurf könnte schon in der kommenden Landtagssitzung im März eingebracht werden.