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Land NÖ stützt leistbares Wohnen

Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis. Um dieses Bedürfnis auch decken zu können und Wohnen weiter leistbar zu halten, gibt es das Instrument der Wohnbauförderung. Die derzeitigen hohen Baukosten für Bauträger und Inflationseffekte für Mieter und Käufer gefährden leistbares Wohnen in ganz Österreich. Diesem Umstand versuchen die einzelnen Bundesländer bereits auf verschiedene Arten zu begegnen. Das Land Niederösterreich will leistbares Wohnen stützen und die Kosteneffekte auf Mieten mit speziellen Förderungsmaßnahmen abfedern und ausgleichen. Auch in Wien, Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark wurden bereits spezielle Maßnahmen gesetzt, um der derzeitigen Teuerung entgegenzuwirken. 

Fördervolumen von 12 Millionen Euro
Um die laufenden und zukünftigen Bauvorhaben der 31 gemeinnützigen Wohnbauträger in Niederösterreich bei steigenden Baukosten zu unterstützen und die Auswirkungen der Inflation für Mieterinnen und Mieter und Käuferinnen und Käufer zu mindern, hat die Landesregierung einstimmig drei finanzielle Maßnahmen in Höhe von 12 Millionen beschlossen Euro. „Leistbare Mieten müssen auch bei unseren Landsleuten ankommen“, sagt Landeshauptfrau Johanne Mikl-Leitner.

Konkret wirkt sich das auf die drei Bereiche der Förderdarlehen, Sanierungen und die förderbare Obergrenze aus. Bei neuen Vorhaben wird das Förderdarlehen um knapp 19 Prozent erhöht, indem die Fördernominale von 13,5 Euro auf 16 Euro angehoben wird. „Damit tragen wir den gestiegenen Baukosten Rechnung und schaffen bessere Kreditkonditionen für die Bauträger“, sagt Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger. 

Im Bereich Sanierung gibt es zwei Maßnahmen: Zum einen die Ausdehnung des nichtrückzahlbaren Annuitätenzuschusses, der vier Prozent der anerkennbaren Sanierungskosten beträgt. Dieser wird von 15 auf 20 Jahre erweitert, ein entscheidender Schritt für die längerfristige Finanzplanung der Bauträger. Die Kreditraten für eine Finanzierung können so über einen längeren Zeitraum zurückbezahlt werden. Die zweite Maßnahme in der Sanierung stellt die Erhöhung der förderbaren Obergrenze von 1.000 Euro auf 1.200 Euro pro Quadratmeter dar. „Da die Baukosten auch in der Sanierung angestiegen sind, ist eine Anhebung der Obergrenze für Sanierungskosten geboten und angemessen“, so Eichtinger weiter.

Wohnbauförderung allgemein
Die Wohnbauförderung ist ein staatliches Instrument zur Unterstützung sozialer, ökologischer und konjunktureller Ziele in der Wohnversorgung der breiten Bevölkerung. In Österreich gibt es neun verschiedene Fördersysteme, die sich in ihren Zielsetzungen und der Mittelverwendung merkbar unterscheiden. Grundsätzlich differenziert man zwischen Objektförderung – der Förderung des Wohnungsneubaus und der Sanierung – und Subjektförderung – einer individuellen Beihilfe für Bewohnerinnen und Bewohnern zur Zahlung der Wohnkosten. Weitere Infos zur Wohnbauförderung finden Sie hier in unserem ABC der Gemeinnützigkeit. Weiterführende Informationen zur Wohnbauförderung in Niederösterreich sind unter diesem Link verfügbar: https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Foerderung_Wohnbaufoerderung_Wohnungsbau.html