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Premiere: Start des digitalen Bauverfahrens in Wien

Seit 01. Februar wird die Möglichkeit Baueinreichungen, auf der Internetseite mein.wien.gv.at online einzubringen weiter ausgebaut. Dieses neue Service erspart den Einreichenden wie auch der Stadt Zeit, Geld und Aufwand. Und es ist der Anfang eines größeren Schrittes in Richtung Ausbau der Digitalisierung auf vielen Ebenen. 

Pro Jahr gibt es zurzeit rund 13.000 Baueinreichungen und die allermeisten Bauunternehmen und Architekturbüros erstellen ihre Einreichunterlagen bereits jetzt digital. Künftig können die Unterlagen nicht nur elektronisch eingebracht und auch durch die Baupolizei an weitere Fachdienststellen elektronisch versendet werden, sondern das gesamte Verfahren von der Einreichung bis zur Fertigstellung digital abgewickelt werden. Dies spart allen Seiten Zeit, Papier und Geld. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Wien ist eine rasche und einfache Abwicklung von Bauverfahren wichtig. Das erweiterte Service basiert auf freiwilliger Basis. Die Baupolizei erweise sich damit als ein Vorreiter der Digitalisierung. 

Digitales Bauverfahren: Von der Einreichung bis zur Fertigstellung 

Baueinreichungen können seit Februar 2020 über die Seite mein.wien.gv.at gestellt werden. Unter dem Punkt „Meine Amtswege“ steht ein Eingabeformular zur Verfügung, mit dem Anträge gestellt und benötigte Dokumente und Pläne hochgeladen werden können. 

Bisher war es erforderlich, Pläne in dreifacher Ausfertigung an die Baupolizei zu übermitteln. Mit dem Digitalen Bauverfahren benötigt die Behörde keine Ausfertigung der Planparie auf Papier mehr. Weiters kann nun ein Verfahren von der Einreichung bis zur Fertigstellung digital abgewickelt werden. Die Akteneinsicht im laufenden Verfahren ist ebenfalls für Beteiligte bequem online möglich. Für die Nutzung des Service ist eine elektronische Zustellung sowie eine Authentifizierung notwendig, die Unterfertigung der Unterlagen ist aber nur mehr durch die digitale Signatur des berechtigten Verfassers notwendig. Dieser ist durch die Novellierung der Bauordnung, die in diesem Bereich am 01.Februar in Kraft getreten ist, rechtlich verankert worden. Parallel zum Digitalen Bauverfahren ist ein analoges Verfahren selbstverständlich weiterhin möglich. Hier noch einige der wichtigsten Fragen:

Welche Unterlagen kann man bereits digital einreichen? 

Sämtliche Unterlagen, Nachreichungen sowie andere Eingaben des gesamten Verfahrens können über die Plattform mein.wien.gv.at erfolgen. Alle Dokumente sind grundsätzlich im Format PDF hochzuladen. Für Fotos und dokumentierende Abbildungen sind die Bildformate JPG und PNG zulässig. Die Baupläne, Berechnungen und Unterlagen, die Bescheidbestandteil werden, müssen vom Verfasser mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Hierbei ist die max. Größe eines einzelnen Dokumentes mit 50 MB sowie die Gesamtgröße sämtlicher eingereichter Dokumente mit 1 GB zu beachten. Ausschließlich aus technischen oder organisatorischen Gründen kann die Behörde Unterlagen in Papierform nachfordern. 

Muss man digital einreichen? 

Das erweiterte Service des digitalen Bauverfahrens basiert auf freiwilliger Basis. Parallel hierzu ist ein analoges Verfahren selbstverständlich weiterhin möglich. 

Sind mit der digitalen Einreichung zusätzliche Kosten verbunden? 

Nein, im Gegenteil. Schon vor der Antragstellung sparen Einreichende Zeit, Geld und Aufwand. Die Kosten der gesamten Unterlagen in Papier entfallen. 

Welche Vorrausetzungen werden benötigt? 

Ein Bauverfahren kann nur digital abgewickelt werden, wenn der Antrag über die Plattform mein.wien.gv.at gestellt wird. Sämtliche Nachreichungen von Unterlagen sowie andere Eingaben müssen bis zum Abschluss des Verfahrens (Fertigstellung) über die Plattform mein.wien.gv.at erfolgen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich vor Beginn des Verfahrens mittels Handysignatur auf der Plattform mein.wien.gv.at authentifizieren. Bauwerberinnen und Bauwerber (oder deren Bevollmächtigte) müssen über eine elektronische Zustellung verfügen. 

DIin Jasmin Huber, Magistratsabteilung 37 – Baupolizei

HINWEIS: Informationsveranstaltung und Austausch zum Thema digitales Bauverfahren 

Termin: 17.3.2021, 10:00 - ca. 12:00 Uhr

Dauer: ca. 1,5-2h

Seminarort: Online / Zoom 

Das Angebot der GBV-Akademie richtet sich an alle Mitarbeiter/innen der Gemeinnützigen Bauvereinigungen. Gerne können Sie sich jederzeit zu diesem Webinar über die Website Informationsveranstaltung und Austausch zum Thema digitales Bauverfahren oder per E-Mail an seminare@gbv-akademie.at anmelden.