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Mietvertragsgebühr für Wohnungen mit 11. November abgeschafft!

Ab welchem Zeitpunkt ist keine Mietvertragsgebühr mehr zu zahlen?

Einige Tage vor der Nationalratswahl wurde im Parlament die Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnmietverträge beschlossen. Am 3. November hat auch der Bundespräsident mit seiner Unterschrift den Gesetzesbeschluss beurkundet. Im Anschluss muss nun auch der Bundeskanzler das Gesetz gegenzeichnen. Danach ist dieses auch im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Unter www.ris.bka.gv.at kann man immer das aktuelle Bundesgesetzblatt (BGBl I 2017/147) ansehen. Am Tag nach der Kundmachung – dh am 11. November 2017 - trat das Gesetz in Kraft und darf für Wohnungsmietverträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden, keine Mietvertragsgebühr eingefordert werden.

 

Was sind Wohnungsmietverträge?

Wohnungsmietverträge sind Mietverträge über „Wohnräume“. Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer BMF - Info zur Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge festgehalten, dass unter „Wohnräumen“ Gebäude oder Gebäudeteile zu verstehen sind, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbstständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind). Unter die Befreiung fällt somit nicht nur die Vermietung oder Nutzungsüberlassung der eigentlichen Wohnräume, sondern auch die mitvermieteten Nebenräume. Auch ein gemeinsam (dh im selben Vertrag) mit dem Wohnraum in Bestand gegebener Abstellplatz ist, wenn nicht eine andere Nutzung dominiert, als zu Wohnzwecken vermietet anzusehen.

 

Welche Erleichterungen bringt die Abschaffung der Mietvertragsgebühr?

Die Ersparnis beträgt zwischen 180 und 400 Euro, die bisher ein Wohnungsmieter bei Anmietung einer Wohnung für die Vergebührung seines Mietvertrages aufwenden musste. GBV-Obmann Karl Wurm streicht hervor: „Eine Entlastung, die vor allem junge Mieter spüren werden, steht doch beim Einzug in eine neue Wohnung die Haushaltskasse meistens ziemlich unter Druck.“  Zudem bedeutet die Abschaffung der Mietvertragsgebühr auch eine Verwaltungsvereinfachung für Vermieter und Hausverwaltung. So sparen sich diese nun das Prozedere rund um die Anmeldung und Gebührenabfuhr an das Finanzamt.