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Ruf nach mehr gemeinnützigen Wohnbau

Was österreichweit seit vielen Jahren bekannt ist, bestätigt sich nun auch in Kärnten: Wohnen wird immer teurer, wie die aktuelle Wohnkostenstudie der AK Kärnten für das Jahr 2023 offenlegt.


Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen steigt
Hohe Energiekosten und weiterhin steigende Betriebskosten als Folge der Teuerung treiben die Wohnkosten in die Höhe. So sehr, dass erstmals auch Eigentumswohnungen und Eigenheime in die Studie einbezogen wurden. „Der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen steigt tendenziell, wobei vor allem untere Einkommensschichten besonders stark von den zunehmenden Ausgaben für das Wohnen betroffen sind. Es sind nicht nur die Mieten, die steigen, sondern auch die Neben- und Betriebskosten“, unterstreicht AK-Präsident Günther Goach. Die Rekordteilnahme von 1.032 Personen zeigt, dass das Thema Wohnen eine große Rolle im Leben der Kärntnerinnen und Kärntner spielt.


Besonders hohe Wohnkosten finden sich in Villach, Klagenfurt, Klagenfurt Land und Hermagor. Günstiger ist das Wohnen hingegen in Völkermarkt und St. Veit.
 

Wohnzufriedenheit im Gemeinnützigen Wohnbau steigt
Auch wenn die Wohnkosten in manchen Haushalten inzwischen bis zu 60 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen, zeigt sich ein Großteil der befragten Mieterinnen und Mieter weiterhin zufrieden. Im gemeinnützigen Wohnbau ist die Zufriedenheit im Vergleich zu 2021 sogar gestiegen. Die Zufriedenheit im privaten Wohnbereich ist zwar auch noch recht hoch, sinkt aber, was mit der hohen Anzahl von kleinen Wohnungen zu überhöhten Preisen zusammenhängen könnte.


Für den gemeinnützigen Wohnbau ist es von hoher Relevanz, auch außerhalb der regionalen Zentren, jedoch mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung zu diesen, zu bauen. Dies stellt auch eine der Forderungen der AK-Kärnten dar. „Kurzfristig muss die Wohnbeihilfe schneller gewährt werden. Langfristig braucht der gemeinnützige Wohnbau mehr Geld, damit mehr leistbare Wohnungen errichtet werden können. Zusätzlich fordern wir eine längere Befristung von privaten Mietverträgen“, betont Goach."
 

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