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Wohnbau und Klimaschutz im Einklang

Wohnbau und Klimaschutz passen gut zusammen – das beweist die Kärntner Landesregierung einmal mehr. Für den aktiven Klimaschutz zählt die Wohnbauförderung in den Bundesländern zu einem der wichtigsten Werkzeuge. Sie macht das Land krisensicherer, wirkt ökologisch nachhaltig und belebt zusätzlich die Wirtschaft.

Maßnahmen für ein gutes Klima

Aktuell fördert das Land Kärnten den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und kurbelt dadurch den Umstieg von alten Ölheizungen auf saubere Energie an. Eine Richtlinie für barrierefreie Maßnahmen, wie beispielsweise das Bad für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten oder vorbeugende Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen, werden mit einem Zuschuss von bis zu 9.000 Euro belohnt. Hinzu kommt eine Förderung für einen Photovoltaik-Speicher– dieser holt die Wärme der Sonne direkt in die Badewanne. Außerdem wird die Förderung für die nachträgliche Anbringung von Balkonen auf 50 Prozent der förderbaren Sanierungskosten erhöht. Gerade in Zeiten von Homeschooling und Homeoffice ist ein „Zugang ins Freie“ in der eigenen Wohnung Gold wert. 

Umweltschonende Neuerungen

Zudem wird der nachträgliche Einbau von Rollläden mit 1.000 Euro gefördert, da Schatten die beste Klimaanlage ist und somit wesentlich umweltfreundlicher als diverse Zusatzgeräte, welche den Raum kühlen sollen. Rollläden verhindern die Überhitzung von Wohnungen und die Verwendung von Klimageräten, wodurch Strom und dadurch wiederum bares Geld gespart wird. Vor allem aber schont es die Umwelt. 

Die Wohnbauförderung ist nicht nur eine Chance sich für die Umwelt einzusetzen, sondern auch eine Möglichkeit für die Kärntnerinnen und Kärntner ihren persönlichen Lebensstandard weiter zu heben. Jeder investierte Euro wirkt zusätzlich als Turbo für die heimische Wirtschaft, was in Zeiten wie diesen besonders wichtig ist. In den nachfolgenden Pdf‘s finden Sie alle Richtlinien. 

Die Richtlinien zu barrierefreien Maßnahmen und vorbeugende Maßnahmen finden Sie hier

Die Richtlinien zu Gemeinnützigen und Gemeinden finden Sie hier

Die Richtlinien zu Impulsprogramm für nachträgliche Montagen von Außenbeschattungen finden Sie hier