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Neues Kärntner Wohnbauförderungsgesetz unterstützt energieeffiziente und leistbare Bauten

Kostengünstiges und energiesparendes Wohnen für jedermann, ob in Neu- oder Altbauten, hat im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz  (K-WBFG 2017) höchste Priorität. Dazu wurde das seit 1997 bestehende Gesetz vollkommen überarbeitet und an die heutigen Bedürfnisse der Menschen angepasst. Dementsprechend sind Einkommensgrenzen angehoben, Mieten im gemeinnützigen Wohnbau reduziert sowie energetische Mindestanforderungen entschärft worden. Das neue K-WBFG definiert nur noch wesentliche Grundsätze, um künftig rascher auf Veränderungen reagieren zu können.

Gefördert werden:

  • Errichtung von Eigenheimen durch Neubau oder Zu-, Um- Einbau in bestehende Gebäude bzw. der direkte Kauf von Eigenheimen (ob Haus oder Wohnung) vom Errichter 
  • Errichtung von preiswerten Mietwohnungen im mehrgeschossigen gemeinnützigen Wohnbau durch Neubau oder Sanierung
  • Errichtung von Wohnbau auf nicht (mehr) bewohnbaren, aber sanierungsfähigen Objekten (z.B. ehemalige Geschäftslokale im Zentrum)
  • Barrierefreie Maßnahmen im Eigenheim (z.B. durch Lifteinbau, altersfitte Sanitärräume)
  • Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Klimaschutzziele des Energiemasterplans Kärnten (z.B. thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden, Solar- und Photovoltaikanlagen)
  • Begleitende Beratungsprogramme (z.B. durch Ansprechperson für BewohnerInnen vor Ort)