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Reform des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes

Neben einer Investition von 27 Millionen Euro in die Wohnbauhilfe des Land Kärntens, wurde beim Beschluss der Reform des Wohnbauförderungsgesetzes zudem die Einkommensgrenze für den Bezug der Wohnbauhilfe erhöht. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Einschleifregelung“. 

Sie dient dazu, dass auch jenen Personen eine Förderung gewährt werden kann, die die Einkommensgrenzen nur in geringem Ausmaß überschreiten. So bekommen etwa Förderungswerberinnen und -werber, die die Höchstgrenze um zehn Prozent überschreiten, künftig 75 Prozent. Viel mehr Kärntnerinnen und Kärntner können somit in den Genuss der Förderung kommen als bisher. Auch die Zuschüsse zur Schaffung von Wohnraum sollen im Rahmen der Reform gesteigert werden.

Mehr Infos zur Kärntner Wohnbauförderung finden Sie hier.