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Zusätzliche Mietstundungen

Während in anderen Bundesländern die aufgrund der Corona-Krise eingeführten Mietstundungen mit Ende März 2021 ausgelaufen sind, gibt es im Burgenland eigene Regelungen mit allen GBVs.  Die OSG beispielsweise will in dieser schwierigen Zeit ihre Mieterinnen und Mieter, die durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in finanzielle Probleme geraten sind, besonders unterstützen. Hauptmaßnahme sind vor allem Stundungen der Monatsmieten und Ratenvereinbarungen. Die OSG stundet hier bis zu drei Monatsmieten zinsenfrei auf 18 Monate.

„In besonders gelagerten Fällen haben wir die Miete teilweise oder auch zur Gänze erlassen, so zum Beispiel im Fall der Arbeitslosigkeit einer Alleinerzieherin mit zwei Kindern, wo wir die Miete auf die Dauer von drei Monaten komplett erlassen und aus unserem Sozialfonds beglichen haben,“ meint OSG-Obmann Alfred Kollar zu den besonderen Maßnahmen der Genossenschaft. 

OSG-Obmann Alfred Kollar © OSG

Insgesamt 50 Vereinbarungen

Für die OSG gab es trotz des Angebotes überraschend wenige Anfragen. „Aktuell haben wir aber dennoch knapp 50 derartige Vereinbarungen am Laufen“, resümiert OSG-Obmann Kollar zu den Mietstundungen. Alle Maßnahmen der OSG erfolgten in enger Abstimmung mit dem für Wohnbauförderung zuständigen Landesrat Heinrich Dorner, um die Mieterinnen und Mieter in der Krise optimal unterstützen.

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